Betreuungszeit: vier Wochen

Beginn: direkt nach Ende der bisherigen Betreuungszeit

 

  • für alle, die einen längeren Betreuungszeitraum wünschen
  • die Betreuung wird um vier Wochen verlängert
  • buchbar zeitgleich mit Erstauftrag oder zum Ende der Betreuungszeit
  • auch eine mehrfache Nachbuchung ist möglich - so oft wie nötig
  • evtl. notwendige Anpassungen sind während der Betreuungszeit kostenfrei



Nach § 19 UStG Kleinunternehmer - Umsatzsteuer-befreit