Betreuungszeit: vier Wochen
Beginn: direkt nach Ende der bisherigen Betreuungszeit
- für alle, die einen längeren Betreuungszeitraum wünschen
- die Betreuung wird um vier Wochen verlängert
- buchbar zeitgleich mit Erstauftrag oder zum Ende der Betreuungszeit
- auch eine mehrfache Nachbuchung ist möglich - so oft wie nötig
- evtl. notwendige Anpassungen sind während der Betreuungszeit kostenfrei
Nach § 19 UStG Kleinunternehmer - Umsatzsteuer-befreit